Inhouseschulung VERANSTALTUNGSSICHERHEIT Inhouseschulung Was VERANSTALTER:INNEN und BETREIBER:INNEN wissen müssen Rechtsworkshops für VERANSTALTER:INNEN und BETREIBER:INNEN Crashkurs für VERANSTALTER:INNEN und BETREIBER:INNEN
Aktuelle Termine mit RA Poser:

 

Online-Seminar zum Veranstaltungsrecht

 

Donnerstag, 24.04.25, 13-14 Uhr. Thema: „Social Media, Website, Urheberrecht“

 

Die Themen im Einzelnen:

– Welche Inhalte darf ich auf Social Media posten/teilen?
– Kinderfotos (Veranstaltungen) und Social Media
– Recht am eigenen Bild
– Rechte der Urheber:innen
– Erlaubnisfreiheit nach KUG
– Abmahnnung und Klage
– Rechtsprechung

– Ihre individuellen Fragen

 

Das Wichtigste in 1 Stunde.

 

Teilnahmegebühr: Euro 70,00 zzgl. 19 % USt. = 83,30 Euro brutto pro Person.
Mitglieder des Berufsverbandes Der Veranstaltungsberater e.V. dürfen kostenfrei an den Online-Seminaren teilnehmen.

Online-Seminare oder Inhouse-Schulungen?

 

Unsere individuell buchbaren Online-Seminare

 

  • Crashkurs zum Veranstaltungsrecht (4-6 Stunden)
  • Vertragsrecht der Veranstaltungsbranche (2-3 Stunden)
  • Steuer- und Abgabenrecht der Veranstaltungsbranche (2-3 Stunden)
  • Datenschutz und Veranstaltungssicherheit (2-3 Stunden)
  • Veranstaltungssicherheit (3 Stunden)

 

können als Inhouse-Schulungen auch bei Ihnen vor Ort in Ihrem Betrieb stattfinden. Ebenfalls sind individuelle Zusammenstellungen der Themen möglich, ganz nach Ihrem Bedarf.

 

Informationen zu freien Terminen sowie den Kosten der Inhouse-Schulungen erteilen wir Ihnen auf Anfrage sehr gern per E-Mail.

Online-Seminar oder Inhouse–Schulung: GEMA

 

  • Kurze Einführung ins Urheberrecht: Sinn und Zweck der GEMA und der GVL
  • Wann zahlen Sie keine Lizenz an die GEMA?
  • Gemasichere Anmeldung von Veranstaltungen
  • Erläuterung der aktuellen GEMA–Tarife 2025
  • Welche Belastung kommt auf Ihr Haus zu? Es erfolgt für Sie eine individuelle Berechnung.
  • Welche Nachlässe gibt es?
  • Keine Gemalizenz während Corona
  • Wie verhandle ich mit der GEMA?
  • Wie organisieren Sie Ihren Betrieb gemasicher?
  • Der teure Tarif U-St für Straßenfeste
  • gemafreie Musik
  • Widerlegung der GEMA-Vermutung
  • Der gemafreie Weihnachtsmarkt

Online-Seminar oder Inhouse–Schulung: Das Vertragsrecht der Veranstaltungsbranche

 

Inhalte:

In diesem Seminar geht es um Konzertverträge, Veranstaltungsverträge, Sponsoringverträge, Gastspielverträge, den Hallenmietvertrag, Miet-AGB, den mündlich abgeschlossenen Vertrag, den E-Mail-Vertrag, den Vertragsschluss im Internet, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die elektronische Signatur, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Höhere Gewalt, TV- und Gebietsschutzklauseln, das Zustandekommen von Verträgen, schuldrechtliche Grundlagen, die Anfechtung von Verträgen, den Vertragsschluss Minderjähriger. Weiteres Thema in diesem Praxisseminar ist der Kontrahierungszwang: Müssen Hallenbetreiber an bestimmte politische Parteien oder beispielsweise Sekten vermieten?

Online-Seminar oder Inhouse–Schulung:  
Das Steuer- und Abgabenrecht der Veranstaltungsbranche

 

Inhalte:

Grundlagen und Fortbildung zu den Themen „Ausländersteuer“, beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler und Produktionsgesellschaften, Freistellungsmöglichkeiten, Kulturorchestererlass, Doppelbesteuerungsabkommen, Bundeszentralamt für Steuern, Umsatzsteuer: Sonderproblem § 3 a UStG, „Reverse Charge“-Verfahren des § 13 b UStG, Zwangsbefreiung von der Umsatzsteuer, steuerfreie Umsätze, Vorsteuerabzug, richtige Steuersätze, Künstlersozialversicherungsrecht, Künstlersozialabgabe, GVL und GEMA-Tarife 2023/2024.

Online–Seminar oder Inhouse-Schulung „Der Crashkurs – Was Betreiber:innen und Veranstalter:innen wissen müssen“

 

Inhalte:

Die Inhalte entsprechen dem oben aufgeführten Crashkurs: RA Poser kommt zu Ihnen in die Halle/Veranstaltungsstätte und schult Sie und Ihre Mitarbeiter vor Ort.

Die Schulung richtet sich an alle Veranstalter:innen  und Betreiber:innen, ob kommunal oder privat, und vermittelt das unverzichtbare Grundwissen in den relevanten Rechtsbereichen der Veranstaltungsbranche. Dabei können Sie vorab Schwerpunkte vereinbaren. Zur Auswahl stehen alle Themen unseres Angebotes: Vertragsrecht der Veranstaltungsbranche, Gema, Künstlersozialabgabe, Steuer- und Abgabenrecht, Veranstaltungssicherheit und Datenschutz.

Online–Seminar oder Inhouse–Schulung Veranstaltungssicherheit

 

Inhalte:

RA Poser kommt zu Ihnen live oder online in die Halle/Veranstaltungsstätte und schult Sie und Ihre Mitarbeiter in Sachen Veranstaltungssicherheit vor Ort.

Die Schulung richtet sich an alle Veranstalter und Betreiber und vermittelt unverzichtbares Grundwissen im Bereich Veranstaltungssicherheit: Das Recht der Versammlungsstätten-Verordnungen der Länder, Verkehrssicherungspflichten von Veranstalter:innen, die 7 Todsünden von Veranstalter:innen und Betreiber:innen, die wichtigsten Betreiber:innenpflichten, die Pflichtendelegation, Haftung von Geschäftsführer:innen, Haftung von Mitarbeiter:innen, Brandschutz, Brandschutzordnung, Unterweisungspflichten in Sachen Brandschutz, Mitarbeiter:innenschulung, gesetzliche Grundlagen, Evakuierungsleitung, Evakuierungsplan, Evakuierungshelfer, Checklisten, Vermeidung von Hörschäden, die einschlägige DIN, Veranstaltungs-Versicherungen.

Online–Seminar oder Inhouse–Schulung zum Datenschutzrecht

 

Inhalte:

RA Poser kommt zu Ihnen live oder online in den Betrieb und schult Sie und Ihre Mitarbeiter:innen in Sachen Datenschutz.

TOPs sind u.a.:

  • Sie müssen Ihre technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz aktualisieren und dokumentieren,
  • Verträge mit Auftragsverarbeitern wie z. B. IT-Dienstleistern oder Ticketing-Unternehmen neu gestalten und anpassen,
  • bestimmte Informationspflichten zur Einwilligungserklärung und Widerrufs­möglichkeit berücksichtigen.

RA Poser hat in seiner Eigenschaft als Datenschutzbeauftragter (TÜV) eine 60-Punkte-Checkliste zum Datenschutz entwickelt; diese gilt es, nach der Schulung umzusetzen.

Veröffentlichungen von RA Poser bei C. H. Beck

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Konzert- und Veranstaltungsverträge

 

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    Zentrale Aspekte wie Künstlergage, Zahlungsgepflogenheiten, beschränkte Steuerpflicht, Freistellungsmöglichkeiten, Umsatzsteuerfragen usw. sind eingehend kommentiert.

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    Die komplexen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen des Sponsoring erfordern einen rundum abgestimmten Vertrag.

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