



Donnerstag, 23.06.22, 13-14 Uhr. Thema: „Das kleine 1 x 1 des Markenrechts“
Nationales und EU-Markenrecht, das Recht der geschäftlichen Bezeichungen und Namensrecht – Alles mit Bezug zur Veranstaltungsbranche.
U.a. werden folgende Fragen behandelt:
– Wie erlange ich Markenschutz?
– Wem gehört eine Marke?
– Was ist bei einer Markenrechtsverletzungen zu tun?
– Wie reagiere ich auf eine markenrechtliche Abmahnung?
– die EU-Marke
Das Wichtigste in 1 Stunde.
Teilnahmegebühr: Euro 50,00 zzgl. 19 % USt. = 59,50 Euro brutto pro Person.
Mitglieder des Berufsverbandes Der Veranstaltungsberater e.V. dürfen kostenfrei an den Online-Seminaren teilnehmen.
Alle Teilnehmenden erhalten nach der Veranstaltung Seminarunterlagen per Mail.
Anmeldungen bitte per Mail an info@poser-seminare.de
Erfolg in örtlicher Zuständigkeitsfrage: GEMA kann in Hamburger Niederlassung verklagt werden (§ 21 ZPO)! (Juni 2022)
GEMA-Pflicht in Reisebussen: GEMA nimmt Klage vor dem Amtsgericht Bielefeld nach richterlichem Hinweis zurück. (April 2022)
Keine GEMA-Pflicht von Schulabschlussfeiern: GEMA verliert Prozess vor dem Amtsgericht Bielefeld. (März 2022)
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht ohne Weiteres persönlich für Forderungen der GEMA gegen die GmbH. GEMA nimmt Klage vor dem Landgericht Potsdam nach gerichtlichen Hinweisen zurück. (Dezember 2021)
Am 31.05.2021 ereignete sich in dem Lagergebäude, in dem sich unser Aktenarchiv befindet, in der Hamburger Straße in Hamburg eine schwere Explosion, bei welcher ein Mensch ums Leben kam und das Lagergebäude zerstört wurde.
Ob die von der Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Poser und von der Fa. POSER-Seminare dort archivierten Akten vernichtet wurden, steht derzeit (März 2022) immer noch nicht fest. Ein kompletter Datenverlust aufgrund der Schwere der Explosion erscheint aber möglich.
Das aufgrund der akuten Einsturzgefahr behördlich erlassene Betretungsverbot ist für den von uns genutzten Teil des Gebäudes noch immer nicht aufgehoben worden.
Sobald und sofern das Betreten durch die Bauaufsichtsbehörde gestattet ist, werden wir die Akten – falls noch vorhanden – sichern und je nach Zustand neu archivieren oder die Überreste datenschutzkonform vernichten lassen, soweit uns dies möglich ist.
Wir informieren Sie hier, sobald wir Genaueres wissen.
Der Datenschutzbeauftragte der Freien und Hansestadt Hamburg wurde von dem Unglück bereits in Kenntnis gesetzt: Data Breach-Meldung (Az. W4/2021/B/428) und Anfrage (Az. W4/1787/2021) beim HmbBfDI:
Freie und Hansestadt Hamburg
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Anschrift: Ludwig-Erhard-Str. 22 · 20459 Hamburg
Geschäftsstelle: Telefon: +49 (0)40 428 54-4040 Fax: +49 (0)40 428 54-4000
Verantwortliche Stelle ist:
Ulrich Poser
Armgartstraße 18
22087 Hamburg
Mail: info [at] musiclawyer.de
Tel.: 040-3038 73870
Inhalte des Crashkurses:
Der Crashkurs richtet sich an Veranstalter und Betreiber von Theatern, Opernhäusern, Bühnen, Hallen, Clubs, Diskotheken, Varietés und allen anderen Veranstaltungsstätten sowie deren Mitarbeiter: „Was jeder Veranstalter und Betreiber unbedingt wissen muss“ – das notwenige Update für jeden Veranstaltungsbetrieb. Im Crashkurs behandelt Rechtsanwalt Poser im lebendigen Dialog mit den Teilnehmern die wichtigsten Aspekte der Themen Vertragsrecht für Veranstalter, Steuerrecht und Abgabenrecht der Veranstaltungsbranche sowie Veranstaltungssicherheit. Weitere Inhalte dieses Fortbildungsangebots für Praktiker sind die wichtigen Themen GEMA und Datenschutzgrundverordnung. Aus aktuellem Anlass: Veranstaltungsabsage aufgrund behördlicher Entscheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen für Veranstalter und Betreiber – Coronavirus und Höhere Gewalt.
Mittwoch, 26.05.2021
in Berlin, 10.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr
Inhalte des Hamburger Workshops:
RA Poser erläutert in dieser Fortbildungsveranstaltung die Grundlagen zum Datenschutz in Veranstaltungsstätten sowie die aktuellen Neuerungen im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie erfahren, welche konkreten Maßnahmen Sie zu organisieren und umzusetzen haben.
Im Teil Veranstaltungssicherheit werden folgende praxisrelevante Themen behandelt:
Das Recht der Versammlungsstätten-Verordnungen der Länder, Verkehrssicherungspflichten von Veranstaltern, die 7 Todsünden von Veranstaltern und Betreibern, die wichtigsten Betreiberpflichten, die Pflichtendelegation, Haftung von Geschäftsführern, Haftung von Mitarbeitern, Brandschutz, Brandschutzordnung, Unterweisungspflichten in Sachen Brandschutz, Mitarbeiterschulung, gesetzliche Grundlagen, Evakuierungsplan, Checklisten, Vermeidung von Hörschäden, die einschlägige DIN, Veranstaltungs-Versicherungen.
Dienstag, im Frühjahr/Sommer 2021
in Hamburg, 13.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr
Inhalte des Hamburger Workshops:
In diesem Seminar geht es um Konzertverträge, Veranstaltungsverträge, Sponsoringverträge, Gastspielverträge, der Hallenmietvertrag, Miet-AGB, der mündliche Vertrag, E-Mail-Vertrag, Vertragsschluss im Internet, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die elektronische Signatur, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Höhere Gewalt, TV- und Gebietsschutzklauseln, Zustandekommen von Verträgen, schuldrechtliche Grundlagen, Anfechtung von Verträgen, Vertragsschluss Minderjähriger. Weiteres Thema in diesem Praxisseminar ist der Kontrahierungszwang: Müssen Hallenbetreiber an politische Parteien oder Sekten vermieten?
Mittwoch, im Frühjahr/Sommer 2021
in Hamburg, 13.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr
Inhalte des Hamburger Workshops:
Fortbildung zu den Themen „Ausländersteuer“, beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler und Produktionsgesellschaften, dem umfangreichen BMF-Schreiben 2010, Freistellungsmöglichkeiten, Doppelbesteuerungsabkommen, Bundeszentralamt für Steuern, Umsatzsteuer: Sonderproblem § 3 a UStG, „Reverse Charge“-Verfahren des § 13 b UStG, Zwangsbefreiung von der Umsatzsteuer, steuerfreie Umsätze, Vorsteuerabzug, richtige Steuersätze, Künstlersozialversicherungsrecht, Künstlersozialabgabe, GVL und GEMA-Tarife 2021.
Donnerstag, im Frühjahr/Sommer 2021
in Hamburg, 13.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr
Inhalte der Inhouse-Schulung:
RA Poser kommt zu Ihnen in die Halle/Veranstaltungsstätte und schult Sie und Ihre Mitarbeiter vor Ort.
Die Schulung richtet sich an alle Veranstalter und Betreiber, ob kommunal oder privat, und vermittelt das unverzichtbare Grundwissen in den relevanten Rechtsbereichen der Veranstaltungsbranche. Dabei können Sie vorab Schwerpunkte vereinbaren. Zur Auswahl stehen alle Themen der Veranstaltungsrechts-Workshops.
Inhalte der Inhouseschulung:
RA Poser kommt zu Ihnen in die Halle/Veranstaltungsstätte und schult Sie und Ihre Mitarbeiter in Sachen Veranstaltungssicherheit vor Ort.
Die Schulung richtet sich an alle Veranstalter und Betreiber und vermittelt unverzichtbares Grundwissen im Bereich Veranstaltungssicherheit.
Inhalte der Inhouse-Schulung:
Seit 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von allen Unternehmen zu beachten. Unter anderem müssen Sie – sofern noch nicht geschehen – umgehend
Sponsoringvertrag
Konzert- und Veranstaltungsverträge
Zentrale Aspekte wie Künstlergage, Zahlungsgepflogenheiten, beschränkte Steuerpflicht, Freistellungsmöglichkeiten, Umsatzsteuerfragen usw. sind eingehend kommentiert.
Jetzt online bestellenDie komplexen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen des Sponsoring erfordern einen rundum abgestimmten Vertrag.
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