Inhouseschulung VERANSTALTUNGSSICHERHEIT Inhouseschulung Was VERANSTALTER und BETREIBER wissen müssen Rechtsworkshops für VERANSTALTER und BETREIBER Crashkurs für VERANSTALTER und BETREIBER
Aktuelle Termine mit RA Poser:

 

Online-Seminare zum Veranstaltungsrecht

 

 

Donnerstag, 26.10.23, 13-14 Uhr. Thema: GEMA-Update: Veranstaltungen rund um Weihnachten

Schwerpunkt Weihnachtsmärkte

– aktuelle Tarife 2023/2024

– Wege aus der Tariffalle

 

Das Wichtigste in 1 Stunde.

 

Teilnahmegebühr: Euro 60,00 zzgl. 19 % USt. = 71,40 Euro brutto pro Person.
Mitglieder des Berufsverbandes Der Veranstaltungsberater e.V. dürfen kostenfrei an den Online-Seminaren teilnehmen.

Inhouse-Schulungen

 

Die individuell buchbaren Online-Seminare

 

  • Crashkurs zum Veranstaltungsrecht (4-6 Stunden)
  • Vertragsrecht der Veranstaltungsbranche (2-3 Stunden)
  • Steuer- und Abgabenrecht der Veranstaltungsbranche (2-3 Stunden)
  • Datenschutz und Veranstaltungssicherheit (2-3 Stunden)

 

können auch bei Ihnen vor Ort stattfinden. Ebenfalls sind individuelle Zusammenstellungen der Themen möglich, ganz nach Ihrem Bedarf.

Informationen zu freien Terminen sowie den Kosten gebe ich Ihnen gern per E-Mail.

Crashkurs zum Veranstaltungsrecht

 

Inhalte des Crashkurses:

Der Crashkurs richtet sich an Veranstalter und Betreiber von Theatern, Opernhäusern, Bühnen, Hallen, Clubs, Diskotheken, Varietés und allen anderen Veranstaltungsstätten sowie deren Mitarbeiter: „Was jeder Veranstalter und Betreiber unbedingt wissen muss“ – das notwenige Update für jeden Veranstaltungsbetrieb. Im Crashkurs behandelt Rechtsanwalt Poser im lebendigen Dialog mit den Teilnehmern die wichtigsten Aspekte der Themen Vertragsrecht für Veranstalter, Steuerrecht und Abgabenrecht der Veranstaltungsbranche sowie Veranstaltungssicherheit. Weitere Inhalte dieses Fortbildungsangebots für Praktiker sind die wichtigen Themen GEMA und Datenschutzgrundverordnung.

 

Termin steht noch nicht fest
in Berlin, 10.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr

noch 16 freie Plätze

 

 

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Veranstaltungsrechts-Workshop
Datenschutz und Veranstaltungs-Sicherheit

 

Inhalte des Hamburger Workshops:

RA Poser erläutert in dieser Fortbildungsveranstaltung die Grundlagen zum Datenschutz in Veranstaltungsstätten sowie die aktuellen Neuerungen im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie erfahren, welche konkreten Maßnahmen Sie zu organisieren und umzusetzen haben.

 

Im Teil Veranstaltungssicherheit werden folgende praxisrelevante Themen behandelt:

Das Recht der Versammlungsstätten-Verordnungen der Länder, Verkehrssicherungspflichten von Veranstaltern, die 7 Todsünden von Veranstaltern und Betreibern, die wichtigsten Betreiberpflichten, die Pflichtendelegation, Haftung von Geschäftsführern, Haftung von Mitarbeitern, Brandschutz, Brandschutzordnung, Unterweisungspflichten in Sachen Brandschutz, Mitarbeiterschulung, gesetzliche Grundlagen, Evakuierungsplan, Checklisten, Vermeidung von Hörschäden, die einschlägige DIN, Veranstaltungs-Versicherungen.

 

Dienstag, im Frühjahr/Sommer 2023
in Hamburg, 13.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr

noch 10 freie Plätze

 

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Veranstaltungsrechts-Workshop
Vertragsrecht der Veranstaltungs- und Medienbranche

 

Inhalte des Hamburger Workshops:

In diesem Seminar geht es um Konzertverträge, Veranstaltungsverträge, Sponsoringverträge, Gastspielverträge, der Hallenmietvertrag, Miet-AGB, der mündliche Vertrag, E-Mail-Vertrag, Vertragsschluss im Internet, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die elektronische Signatur, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Höhere Gewalt, TV- und Gebietsschutzklauseln, Zustandekommen von Verträgen, schuldrechtliche Grundlagen, Anfechtung von Verträgen, Vertragsschluss Minderjähriger. Weiteres Thema in diesem Praxisseminar ist der Kontrahierungszwang: Müssen Hallenbetreiber an politische Parteien oder Sekten vermieten?

 

Mittwoch, im Frühjahr/Sommer 2023
in Hamburg, 13.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr

noch 10 freie Plätze

 

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Veranstaltungsrechts-Workshop
Steuer- und Abgabenrecht der Veranstaltungsbranche

 

Inhalte des Hamburger Workshops:

Fortbildung zu den Themen „Ausländersteuer“, beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler und Produktionsgesellschaften, dem umfangreichen BMF-Schreiben 2010, Freistellungsmöglichkeiten, Doppelbesteuerungsabkommen, Bundeszentralamt für Steuern, Umsatzsteuer: Sonderproblem § 3 a UStG, „Reverse Charge“-Verfahren des § 13 b UStG, Zwangsbefreiung von der Umsatzsteuer, steuerfreie Umsätze, Vorsteuerabzug, richtige Steuersätze, Künstlersozialversicherungsrecht, Künstlersozialabgabe, GVL und GEMA-Tarife 2021.

 

Donnerstag, im Frühjahr/Sommer 2023

in Hamburg, 13.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr

noch 10 freie Plätze

 

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Inhouse-Schulung „Was Betreiber und Veranstalter wissen müssen“

 

Inhalte der Inhouse-Schulung:

RA Poser kommt zu Ihnen in die Halle/Veranstaltungsstätte und schult Sie und Ihre Mitarbeiter vor Ort.

Die Schulung richtet sich an alle Veranstalter und Betreiber, ob kommunal oder privat, und vermittelt das unverzichtbare Grundwissen in den relevanten Rechtsbereichen der Veranstaltungsbranche. Dabei können Sie vorab Schwerpunkte vereinbaren. Zur Auswahl stehen alle Themen der Veranstaltungsrechts-Workshops.

 

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Inhouse-Schulung Veranstaltungssicherheit

 

Inhalte der Inhouseschulung:

RA Poser kommt zu Ihnen in die Halle/Veranstaltungsstätte und schult Sie und Ihre Mitarbeiter in Sachen Veranstaltungssicherheit vor Ort.

Die Schulung richtet sich an alle Veranstalter und Betreiber und vermittelt unverzichtbares Grundwissen im Bereich Veranstaltungssicherheit.

 

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Inhouse-Schulung zum Datenschutzrecht

 

Inhalte der Inhouse-Schulung:

Seit 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von allen Unternehmen zu beachten. Unter anderem müssen Sie – sofern noch nicht geschehen – umgehend

  • Ihre technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz aktualisieren und dokumentieren,
  • Verträge mit Auftragsverarbeitern wie z. B. IT-Dienstleistern oder Ticketing-Unternehmen neu gestalten und anpassen,
  • neue Informationspflichten zur Einwilligungserklärung und Widerrufs­möglichkeit berücksichtigen.

 

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Veröffentlichungen von RA Poser bei C. H. Beck

Sponsoringvertrag

Konzert- und Veranstaltungsverträge

 

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    Zentrale Aspekte wie Künstlergage, Zahlungsgepflogenheiten, beschränkte Steuerpflicht, Freistellungsmöglichkeiten, Umsatzsteuerfragen usw. sind eingehend kommentiert.

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    Die komplexen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen des Sponsoring erfordern einen rundum abgestimmten Vertrag.

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