



Donnerstag, 24.04.25, 13-14 Uhr. Thema: „Social Media, Website, Urheberrecht“
Die Themen im Einzelnen:
– Welche Inhalte darf ich auf Social Media posten/teilen?
– Kinderfotos (Veranstaltungen) und Social Media
– Recht am eigenen Bild
– Rechte der Urheber:innen
– Erlaubnisfreiheit nach KUG
– Abmahnnung und Klage
– Rechtsprechung
– Ihre individuellen Fragen
Das Wichtigste in 1 Stunde.
Teilnahmegebühr: Euro 70,00 zzgl. 19 % USt. = 83,30 Euro brutto pro Person.
Mitglieder des Berufsverbandes Der Veranstaltungsberater e.V. dürfen kostenfrei an den Online-Seminaren teilnehmen.
Unsere individuell buchbaren Online-Seminare
können als Inhouse-Schulungen auch bei Ihnen vor Ort in Ihrem Betrieb stattfinden. Ebenfalls sind individuelle Zusammenstellungen der Themen möglich, ganz nach Ihrem Bedarf.
Inhalte:
In diesem Seminar geht es um Konzertverträge, Veranstaltungsverträge, Sponsoringverträge, Gastspielverträge, den Hallenmietvertrag, Miet-AGB, den mündlich abgeschlossenen Vertrag, den E-Mail-Vertrag, den Vertragsschluss im Internet, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die elektronische Signatur, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Höhere Gewalt, TV- und Gebietsschutzklauseln, das Zustandekommen von Verträgen, schuldrechtliche Grundlagen, die Anfechtung von Verträgen, den Vertragsschluss Minderjähriger. Weiteres Thema in diesem Praxisseminar ist der Kontrahierungszwang: Müssen Hallenbetreiber an bestimmte politische Parteien oder beispielsweise Sekten vermieten?
Inhalte:
Grundlagen und Fortbildung zu den Themen „Ausländersteuer“, beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler und Produktionsgesellschaften, Freistellungsmöglichkeiten, Kulturorchestererlass, Doppelbesteuerungsabkommen, Bundeszentralamt für Steuern, Umsatzsteuer: Sonderproblem § 3 a UStG, „Reverse Charge“-Verfahren des § 13 b UStG, Zwangsbefreiung von der Umsatzsteuer, steuerfreie Umsätze, Vorsteuerabzug, richtige Steuersätze, Künstlersozialversicherungsrecht, Künstlersozialabgabe, GVL und GEMA-Tarife 2023/2024.
Inhalte:
Die Inhalte entsprechen dem oben aufgeführten Crashkurs: RA Poser kommt zu Ihnen in die Halle/Veranstaltungsstätte und schult Sie und Ihre Mitarbeiter vor Ort.
Die Schulung richtet sich an alle Veranstalter:innen und Betreiber:innen, ob kommunal oder privat, und vermittelt das unverzichtbare Grundwissen in den relevanten Rechtsbereichen der Veranstaltungsbranche. Dabei können Sie vorab Schwerpunkte vereinbaren. Zur Auswahl stehen alle Themen unseres Angebotes: Vertragsrecht der Veranstaltungsbranche, Gema, Künstlersozialabgabe, Steuer- und Abgabenrecht, Veranstaltungssicherheit und Datenschutz.
Inhalte:
RA Poser kommt zu Ihnen live oder online in die Halle/Veranstaltungsstätte und schult Sie und Ihre Mitarbeiter in Sachen Veranstaltungssicherheit vor Ort.
Die Schulung richtet sich an alle Veranstalter und Betreiber und vermittelt unverzichtbares Grundwissen im Bereich Veranstaltungssicherheit: Das Recht der Versammlungsstätten-Verordnungen der Länder, Verkehrssicherungspflichten von Veranstalter:innen, die 7 Todsünden von Veranstalter:innen und Betreiber:innen, die wichtigsten Betreiber:innenpflichten, die Pflichtendelegation, Haftung von Geschäftsführer:innen, Haftung von Mitarbeiter:innen, Brandschutz, Brandschutzordnung, Unterweisungspflichten in Sachen Brandschutz, Mitarbeiter:innenschulung, gesetzliche Grundlagen, Evakuierungsleitung, Evakuierungsplan, Evakuierungshelfer, Checklisten, Vermeidung von Hörschäden, die einschlägige DIN, Veranstaltungs-Versicherungen.
Inhalte:
RA Poser kommt zu Ihnen live oder online in den Betrieb und schult Sie und Ihre Mitarbeiter:innen in Sachen Datenschutz.
TOPs sind u.a.:
RA Poser hat in seiner Eigenschaft als Datenschutzbeauftragter (TÜV) eine 60-Punkte-Checkliste zum Datenschutz entwickelt; diese gilt es, nach der Schulung umzusetzen.
Sponsoringvertrag
Konzert- und Veranstaltungsverträge
Zentrale Aspekte wie Künstlergage, Zahlungsgepflogenheiten, beschränkte Steuerpflicht, Freistellungsmöglichkeiten, Umsatzsteuerfragen usw. sind eingehend kommentiert.
Jetzt online bestellenDie komplexen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen des Sponsoring erfordern einen rundum abgestimmten Vertrag.
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