Veranstaltungsrechtsworkshop

Vertragsrecht der Veranstaltungs- und Medienbranche

Der Workshop richtet sich an Geschäftsführer und alle Mitarbeiter der in der Veranstaltungsbranche angesiedelten Unternehmen, die mit dem Verhandeln und dem Abschluss von Verträgen im weitesten Sinne zu tun haben. Der Workshop zum Veranstaltungsrecht vermittelt notwendiges zivilrechtliches Grundwissen und warnt vor typischen „Einbruchstellen“ und Gefahren in den rechtsrelevanten Bereichen.

 

Die Inhalte sind u.a.:
die typischen Vertragsarten: Konzertvertrag, Veranstaltungsvertrag, Sponsoringvertrag, Gastspielvertrag, Hallenmietvertrag, Miet-AGB, der mündliche Vertrag, das Recht der Stellvertretung, § 164 BGB, Vollmachterteilung, der Vertreter ohne Vertretungsmacht, E-Mail-Vertrag, Vertragsschluss im Internet, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die elektronische Signatur, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Fernabsatzrecht, Höhere Gewalt, Fernsehklauseln und Gebietsschutzklauseln, Anfechtung von Verträgen, Vertragsschluss unter Beteiligung Minderjähriger sowie das Thema Kontrahierungszwang: Müssen Hallenbetreiber an politische Parteien oder Sekten vermieten?

 

Mittwoch im November 2020 in Hamburg, 13.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr

 

Seminaradresse

Hotel Crowne Plaza Hamburg-City Alster

Graumannsweg 10
22087 Hamburg
(U-Bahn-Linie 3, Haltestelle Uhlandstraße oder Buslinien 6 oder 17, Haltestelle Graumannsweg)

 

Seminarkosten

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Workshop 230,00 Euro zzgl. 19 % USt. (brutto: 273,70 Euro).

Mitglieder des Verbandes „Der Veranstaltungsberater – Berufsverband für Veranstalter und Betreiber“ e. V. zahlen den ermäßigten Preis von 210,00 Euro zzgl. 19 % USt. (Endpreis: Euro 249,90 brutto).

 

Zur Buchung geht es hier.